KUNDENPROJEKT
Webportal Übernachtungssteuer
Die Hansestadt Stralsund führte zum 01.09.2023 die Übernachtungssteuer ein. Die Müller & Wulff GmbH erstellte ein Webportal, über das Inhaber von Beherbergungsbetrieben ihre Übernachtungssteererklärungen einreichen können. Im gleichen Tool verwalten Mitarbeiter der Kämmerei steuerpflichtige Inhaber und bearbeiten die quartalsweise eingereichten Erklärungen.
- Client: Hansestadt Stralsund
- Kategorie: Webapp
- Branche: Öffentliche Verwaltung
- Projektzeitraum: seit 2023
- https://uebernachtungssteuer.stralsund.de/users/sign_in
Wenn die Bürgerschaft eine neue Abgabe beschließt, muss die Verwaltung den Bürgern die Möglichkeit einräumen, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Um den bürokratischen Aufwand für alle Seiten möglichst gering zu halten, kann der Vorgang weitgehend digitalisiert werden. So geschehen im Fall der Übernachtungssteuer der Hansestadt Stralsund. Für diese neue Abgabe sollte erst gar keine Möglichkeit eingerichtet werden, die Erklärung in Papierform einzureichen. Stattdessen wurde von der Müller & Wulff GmbH ein Webportal eingerichtet, bei dem sich steuerpflichtige Inhaber von Beherberungsbetrieben registrieren und Einnahmen aus der Beherbergung erklären können. Mitarbeiter der Kämmerei können im Webportal eingereichte Erklärungen auf Plausibilität prüfen, Sachverhalte klären und Angaben freigeben. Zahlreiche Vorgänge wurden automatisert, zum Beispiel der Versand von Erinnerungen bei verspäteter Abgabe oder die Bereitstellung von Bescheiden.
Nur eine Zahl
Nach der initialen Registrierung können Inhaber von Beherberungsbetrieben in den meisten Fällen mit wenigen Klicks ihre Erklärung einreichen: einloggen, Übernachtungsentgelte eingeben, absenden. Unabhängig davon, wie der Einzelne zu der Abgabe steht, wird so auf jeden Fall der bürokratische Aufwand minimiert.

Prüfung auf einen Blick
Nach Quartalsende reichen unter Umständen mehrere hundert Inhaber von Beherbergungsbetrieben Erklärungen ein, Prüfungen für jeden Einzelfall sind nicht praktikabel. Im Webportal Übernachtungssteuer können Mitarbeiter der Kämmerei einfache Prüfungen auf Plausibilität durchführen: Passt die Höhe der Entgelte zur Anzahl der Betten? Wie hat sich der Wert verändert zum Vorjahresquartal? Besteht Klärungsbedarf, kann aus der Webapp heraus die Kommunikation mit dem Steuerpflichtigen gestartet werden.

Automatisierung
Statt Bescheide auszudrucken und per Post zu verschicken werden diese automatisch im Webportal Übernachtungssteuer den Inhabern von Beherbergungsbetrieben zur Verfügung gestellt. Die Benachrichtigung erfolgt über eine neutrale Email „Es liegen neue Daten vor.“
