Zum Stand der Digitalisierung im Dezember 2024
Im August 2022 verabschiedete die Bundesregierung in einem Kabinettsbeschluss die Digitalstrategie Deutschland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Digitalstrategie_Deutschland
Die Digitalstrategie gibt einen Überblick über die Vorhaben, die jedes Ressort in eigener Verantwortung in der Legislaturperiode umsetzen soll. Dabei werden Projekte priorisiert, von deren Umsetzung die größte Hebelwirkung zu erwarten ist.
Die Überprüfung und die Bewertung der Fortschritte führt der Beirat Digitalstrategie durch. Dieser veröffentlichte zwei Fortschrittsberichte und einen Abschlussbericht.
In diesem Bericht übt der Beirat Kritik.
Viele der Projekte in der Digitalstrategie der Bundesregierung sind keinen klar definierten Wirkungszielen zugeordnet. Das heißt, es fehlt an einer präzisen Beschreibung, welchen gesellschaftlichen Mehrwert sie für welche Zielgruppen bis wann erreichen wollen. Zusätzlich mangelt es während der Umsetzung häufig an validen Daten und Informationen, um zu überprüfen, ob und wie das Projekt zur angestrebten gesellschaftlichen Wirkung beiträgt.
Diese Problembeschreibung wird auch jedem bekannt vorkommen, der mit der Entwicklung von digitalen Produkten vertraut ist. Kunden geben Features in Auftrag (Projektdenken) anstatt messbare Lösungen für bestehende Probleme (Produktdenken) einzufordern.
Verlust der Privatsphäre
Drei Beispiele für die Beeinträchtigung der Privatsphäre durch digitale Produkte:
- netzpolitik.org zeigt in einem Beitrag auf, wie Spotify den Gewinn maximiert, indem sie Musiker nur geringfügig an den Einkünften beteiligen und auf der anderen Seite die Daten der Nutzer monetarisieren: https://netzpolitik.org/2024/spotify-wrapped-eine-neonfarbene-ablenkung-von-der-eigenen-schaebigkeit/
- Das nächste Level erreicht dann die App „BeReal“. Die NGO noyb kritisiert ein sogenanntes „Dark Pattern“: Solange der Nutzer nicht der Datenverarbeitung zustimmt, wird ihm die Abfrage immer wieder angezeigt. Wenn er irgendwann auf Zustimmen klickt, um nicht weiter genervt zu werden, dann beruht diese Zustimmung nicht auf Freiwilligkeit. https://noyb.eu/de/bereal-app-wont-take-no-answer
- Der Imagehoster photobucket legt noch einen drauf. Sie informierten kürzlich ihre Nutzer darüber, dass alle hochgeladenen Fotos für das Training von AIs verkauft werden, inklusive biometrischer Merkmale wie Gesichtern oder Irisaufnahmen. Nicht nur sollte diese Regelung Opt-Out sein, Nutzer konnten ihre Accounts nicht einmal löschen ohne den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. https://arstechnica.com/tech-policy/2024/12/photobucket-sold-users-biometric-data-without-consent-lawsuit-says/
Es bleibt die Erkenntnis, dass Nutzer weder durch Gesetze noch durch Unternehmen den Schutz ihrer Privatsphäre erwarten können. Ganz im Gegenteil werden alle verfügbaren Daten gesammelt, zusammengeführt, ausgewertet und verkauft.
Nur Daten, die nicht anfallen, können auch nicht missbraucht werden.