Alltäglicher Verrat
Smartphones sind auf mehreren Ebenen eine Gefahr für die Privatsphäre. Zum einen sammeln Google, Apple und Hersteller der Hardware auf Betriebssystemebene Daten über ihre Nutzer.
https://www.heise.de/news/Kein-Opt-in-iOS-18-schickt-Bilddaten-ungefragt-an-Apple-10222411.html
Eine Recherche von netzpolitik.org und anderen journalistischen Medien zeigt auf, dass auch zahlreiche Apps Daten über ihre Nutzer sammeln und an Datenhändler verkaufen.
Apps und Smartphones sehr gut darin sind, Nutzer bei täglichen Aufgaben zu unterstützen. Sie sind so zu ständigen Begleitern geworden. Gleichzeitig sind sie die Grundlage für den Handel mit persönlichen Daten und die Auflösung der Privatsphäre. Nutzer müssen für diesen alltäglichen Verrat sensibilisiert werden.
Schutz vor dem Internet (im Januar 2025)
Der Versuch, die vermeintliche Bedrohung durch die Plattform TikTok in den USA zu unterbinden, führte zu zahlreichen Protesten und einer Abschaltung für wenige Stunden. Inzwischen geht alles wieder seinen (un-)normalen Gang.
https://www.tagesschau.de/ausland/trump-tiktok-aufschub-104.html
Die Diskussion im Vereinigten Königreich dreht sich aktuell nicht um die Bedrohung der nationalen Sicherheit sondern um den Kinder- und Jugendschutz. Nicht jugendfreie Inhalte sollen durch Altersverifikation den Zugriff von Minderjährigen verhindern. Als Sanktionsmechnismus wird aber nicht nur eine Sperrung entsprechender Angebote vorgeschlagen, sondern auch die Bestrafung von Einzelpersonen.
Ob die Androhung von hohen Geldstrafen für Unternehmen oder sogar Freiheitsentzug für einzelne Verantwortliche zum gewünschten Erfolg führen wird, bleibt abzuwarten.
Die Regulierung einflussreicher Akteure
Elon Musk steht im Zentrum der aktuellen Diskussion um den Einfluss sehr reicher Menschen auf politische und gesellschaftliche Prozesse.
Das Einhegen einflussreicher Akteure geschieht in der Europäischen Union durch verschiedene Regelwerke. Der Digital Services Act (DSA) schreibt großen Online Plattformen unter anderem vor, der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten Zugang zu ihren Algorithmen zu gewähren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_digitale_Dienste#Anforderungen_an_Online-Plattformen
Mitte Januar wurde die Plattform X/Twitter aufgefordert, Informationen zu ihren Algorithmen einzureichen.
https://arstechnica.com/tech-policy/2025/01/european-union-orders-x-to-hand-over-algorithm-documents
Es bleibt abzuwarten, ob X/Twitter dieser Aufforderung nachkommen wird und wie die Kommission darauf reagieren wird.
DMA: Freier Zugang zu iOS
Die Europäische Union versucht mit dem Digital Markets Act (DMA) die Monopolstellung verschiedener Marktteilnehmer einzuhegen. Betroffen vom DMA ist auch die Firma Apple, genauer gesagt die Betriebssysteme iOS und iPadOS, sowie der Browser Safari.
Zivilgesellschaftliche Organisationen bemängeln, dass Apple seinen Verpflichtungen aus dem DMA nicht nachkomme.
https://netzpolitik.org/2025/ngos-fordern-apple-soll-echte-interoperabilitaet-umsetzen/
Als Folge des DMA muss Apple etwa alternative Vertriebswege für Apps bereitstellen, das Zusammenspiel von Smartwatches oder Kopfhörern anderer Hersteller mit seinen Betriebssystemen verbessern oder AirPlay und AirDrop für Dritt-Anbieter ohne Hindernisse freigeben. Einige Auflagen setzt Apple bereits – mal mehr, mal weniger – um, gegen andere wehrt sich das US-Unternehmen teils juristisch, teils politisch.
China vs. Datenschutz
Chinesische Firmen wie Temu und Shein erfreuen sich in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zunehmender Beliebtheit.
Die NGO noyb hat nun gegen die Datenschutzpraktiken mehrerer chinesischer Firmen Beschwerde eingelegt.
https://noyb.eu/de/tiktok-aliexpress-shein-co-surrender-europeans-data-authoritarian-china
Die Argumentation lautet wie folgt:
- Grundsätzlich dürfen die Daten von Europäern nicht in Länder außerhalb der EU übertragen werden.
- Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn strenge Auflagen erfüllt sind.
- China ist ein autoritärer Überwachungsstaat, die Einhaltung eben dieser Auflagen ist per Definition nicht möglich.
- Daraus folgt, dass Datenübertragungen nach China unzulässig sind.
Falls die Europäische Union dieser Beschwerde folgt, könnte sie bei fortgesetztem Verstoß empfindlicher Geldstrafen gegen die entsprechenden Unternehmen verhängen.