Die elektronische Patientenakte
Ab 2025 wird für alle Krankenkassenmitglieder, die keinen Widerspruch eingelegt haben, die elektronische Patientenakte eingeführt. Damit werden personenbezogene Gesundheitsdaten zentral gespeichert und für Dritte zugänglich gemacht. Mike Kuketz warnt, dass pseudonymisierte Daten unter Umständen Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Grundsätzlich hält Kuketz den Sinn und Zweck der ePA für richtig, kritisiert aber die mangelhafte Umsetzung. Das Gefahrenpotenzial der zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten wurde im Februar dieses Jahres in den USA deutlich. Der Zahlungsdienstleister Change Healthcare wurde Opfer eines Ransonwareangriffs bei dem personifizierte Gesundheitsdaten von 100 Millionen Menschen gestohlen wurden.
Auch Heise.de berichtet ausführlich.
AR-Apps und Devices
Die Firma Müller & Wulff hat vor zwei Jahren eine AR-App für die Hansestadt Greifswald entwickelt. Als AR-Device funktionieren in diesem Fall Smartphones und Tablets. Der Youtuber Marques Brownlee hat Anfang November den aktuellen Stand bei der Entwicklung von AR-Headsets vorgestellt. Sowohl Meta als auch Snapchat arbeiten an Brillen mit AR-Funktionen. Beide Prototypen sind noch nicht marktreif, Entwickler können aber jetzt schon den Prototypen von Snapchat mieten um AR-Apps zu entwickeln.
Dazu: John Gruber mit einer Einordnung von Berichten, welche die Apple Vision Pro als Flop deklarieren. Gruber vertritt die Position, dass die Verkaufszahlen der Vision Pro ziemlich genau Apples Erwartungen entsprechen dürften.
A headline like, say, “Vision Pro Sales Are Exactly in Line With Expectations” is not going to hit people as a big story, but “Apple Sharply Scales Back Production of Vision Pro” does. It’s the same reason the classic “Man Bites Dog” grabs attention but “Dog Bites Man” does not. Apple is a company that is famous for making spectacularly popular products. Vision Pro is definitely not a spectacularly popular product. But it’s disingenuous, to say the least, for an October 2024 report to suggest that Vision Pro sales are surprisingly weak when they’re almost exactly in line with uncannily accurate expectations set in a May 2023 report by the exact same reporter at the same publication.
DMA: Einflussnahme durch verdeckten Lobbyismus
Der Digital Markets Act ist eine 2022 in Kraft getretene Verordnung der europäischen Union, die faire Wettbewerbsbedingungen durch Regulierung großer, digitaler Plattformen gewährleisten soll. So ist es den Plattformen zum Beispiel nicht mehr gestattet, Nutzerdaten aus unterschiedlichen Quellen zusammen zu führen oder eigene Produkte, etwa bei Onlinesuchen, gegenüber anderen Anbietern zu bevorzugen.
Um dieses Gesetz durchzusetzen, veranstaltete die Europäische Kommission im März 2024 öffentliche Workshops. Als Ziel formulierte die Kommission:
Interessierte Parteien haben so die Möglichkeit, ihren Beitrag zu leisten und ihre Meinung dazu zu äußern, wie designierte Gatekeeper (d.h. digitale Plattformen, die eine wichtige Brücke zwischen professionellen Nutzern und Verbrauchern bilden) bestimmte spezifische Verpflichtungen aus den neuen Regeln einhalten sollten.
Die NGO Lobbycontrol bemerkt hierzu:
Die von der EU-Kommission initiierten Workshops waren ein bemerkenswerter Versuch, Politik transparenter zu gestalten. Durchaus positiv zu bewerten ist auch, dass die Europäische Kommission alle Teilnehmer:innen dazu aufforderte, Verbindungen zu Gatekeepern offenzulegen.
Lobbycontrol hat die Teilnehmer auf diese Verbindungen hin überprüft und stellt fest:
Die meisten registrierten Teilnehmer:innen mit bekannten Verbindungen zu den Techkonzernen behielten diese für sich – unabhängig davon, ob es sich um vertragliche Verhältnisse handelte (bspw. bei Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien), um finanzielle Unterstützung oder um die Mitgliedschaft von Gatekeepern in teilnehmenden Verbänden.
Ernüchternd ist auch das Fazit von Sebastiano Toffalletti, Generalsekretär von Digital SME EU Alliance:
Die Techkonzerne nutzen eine ganze Reihe fragwürdiger Praktiken, um Einfluss auf die Entscheidungsfindung der EU zu nehmen. Sowohl die Kommission als auch die anderen EU-Institutionen sind gar nicht dafür gewappnet, das zu verhindern. Das Ergebnis ist ein Prozess, der von denjenigen mit mehr Ressourcen ungebührlich beeinflusst wird.
Es wird deutlich: Der Gesetzgeber hat das Problem der Monopolbildung in der digitalen Sphäre erkannt und bemüht sich, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Die Durchsetzung der Spielregeln scheitert allerdings nicht erst bei der Durchsetzung, schon der Gesetzgebungsprozess wird von den Gatekeepern und ihren quasi unbegrenzten, finanziellen Mitteln in ihrem Sinne manipuliert.
Google: USA gehen gegen Monopol vor
Bereits im Sommer bestätigte ein Gericht in den USA die Einschätzung des Justizministeriums (Department of Justice, DOJ), dass Google eine Monopolstellung bei der Onlinesuche (general search services) und bei einer bestimmten Form von Onlinewerbung (general text advertising) inne hat.
Das DOJ schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Monopolstellung aufzubrechen:
That effort would include removing barriers to competition — like distribution and revenue-sharing agreements — as well as denying Google monopoly profits and preventing Google from monopolizing „related markets in the future,“ the DOJ said.
Vor allem die Absicht des DOJ, Zukunftsmärkte vor der Übernahme durch Google zu schützen kollidiert mit den Plänen des Suchmaschinenbetreibers bei der KI-unterstützten Suche ganz vorne mitzuspielen.