DSA-Zugang für Forschung, dreistellige Millionenstrafe für Google, Utiq-Tracking und 5000€ für alle

Der Digital Services Act (DSA) ermöglicht Forschenden den Zugang zu Funktionsweisen großer Online-Plattformen, obwohl zuvor Mängel bei der Umsetzung von DSA-Artikeln beobachtet wurden. Ein kalifornisches Gericht verurteilte Google zu einer Millionenstrafe. Hintergrund ist, dass Android kontinuierlich Nutzerdaten ohne Zustimmung über mobile Verbindungen übertrug, was zu unnötigen Kosten für Anwender führte. Zusätzlich verkaufen Internetprovider wie Telekom und O2 Surfdaten ihrer Kunden an das Trackingunternehmen Utiq, welches geräte- und browserübergreifendes Tracking ermöglicht. Das Landgericht Leipzig sprach einem Facebook-Nutzer 5000 Euro Entschädigung zu, da Meta mit seiner Datensammlung und Übertragung in die USA gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt, insbesondere durch Profiling für Milliardengewinne.

DSA – Daten für Forscher

Der Digital Services Act stärkt die Rechte der europäischen Bürger gegenüber großen Technologieunternehmen.

Teil des DSA ist auch der Zugang für Forschende zu den Funktionsweisen großer Plattformen wie TikTok oder X. Thomas Rudl gibt auf netzpolitik.org einen Überblick über die Regeln. NETZPOLITIK

In der Vergangenheit habe sich wiederholt beobachten lassen, „dass viele Plattformen bei der Einhaltung und Umsetzung verschiedener Artikel des DSA – von der Bereitstellung öffentlicher Daten bis hin zu Risikobewertungen – kaum oder schlecht geliefert haben“

Millionenstrafe für Google

Die Google-Variante des Betriebssystems Android späht seine Nutzer kontinuierlich aus, indem es Daten über das Nutzerverhalten an die Server von Google sendet. Auch über mobile Datenverbindungen und ohne Zustimmung der Nutzenden.

Daniel AJ Sokolov berichtet für heise, dass ein Gericht in Kalifornien diese Praxis als rechtswidrig eingestuft hat und Google zu Schadensersatz in Höhe von 314,6 Millionen Dollar verurteilte. HEISE

In diesem Fall geht es allerdings nicht um Datenschutz, sondern direkt um Geld: Die Android-Smartphones warteten mit der Datenübertragung nämlich nicht auf WLAN-Zugang mit Datenflatrate, sondern verbrauchten durchaus Datenvolumen des jeweiligen Mobilfunkvertrages. Das schade den Nutzern, weil sie dadurch höhere Kosten hätten oder früher in die Bandbreitendrosselung ihres Mobilfunkanschlusses gerieten.

Internetprovider verkaufen Daten

Die meisten Bürger nehmen kostenpflichtige Dienstleistungen von Internetzugangsanbieter wie der Deutschen Telekom oder O2 in Anspruch um Zugriff auf das Internet zu erhalten.

Wie Christoph Bock für netzpolitik.org berichtet, haben zahlreiche Internetprovider eine zusätzliche Einnahmequelle entdeckt. Sie verkaufen die Surfgewohnheiten ihrer Kunden an das Trackingunternehmen Utiq. NETZPOLITIK

Utiq arbeitet mit Internetanbietern zusammen. Deshalb kann das Unternehmen Surfverhalten über den Internetanschluss wiedererkennen, selbst nachdem Nutzer Cookies gelöscht, den Browser gewechselt oder gar ein neues Gerät genutzt haben.

Der Autor nennt zum Ende des Artikels eine Reihe von Methoden, mit der man die eigene Privatsphäre vor den Datenhändlern schützen kann.

𝟱𝟬𝟬𝟬 𝗘𝘂𝗿𝗼 𝗳𝘂̈𝗿 𝗷𝗲𝗱𝗲𝗻 𝗙𝗮𝗰𝗲𝗯𝗼𝗼𝗸-𝗡𝘂𝘁𝘇𝗲𝗿

Meta überwacht nicht nur die eigenen Nutzer kontinuierlich, es legt auch sogenannte Schattenprofile von Menschen an, die nicht an der freiwilligen Massenüberwachung teilnehmen. DERSTANDARD

Die Sammlung von persönlichen Daten ohne Zustimmung und die anschließende Übertragung dieser Daten in die USA sind ein klarer Verstoß gegen europäische Gesetze. Somit ist es auch nicht überraschend, dass das Landgericht Leipzig einem Nutzer eine Entschädigung für den Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten zugesprochen hat. SACHSEN

Die Höhe der Entschädigung beträgt 5000 Euro.

Damit, dass Meta mit seinen Business Tools massiv gegen europarechtlichen Datenschutz verstößt, die personenbezogenen Daten zu einem Profiling der Nutzer von Facebook verarbeitet und Meta mit dem Geschäftsmodell der personalisierten Werbung Milliardengewinne einfährt, hat das Gericht die hohe Entschädigungssumme gerechtfertigt.

Erfreulicherweise setzen sich die Gerichte für den Schutz der Privatsphäre ein.

Die Kammer ist sich der Folgen ihrer Entscheidung bewusst. Auch wenn sie dazu führen könnte, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen, widerspricht dies nicht den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels Private Enforcement den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit jenseits rein behördlicher Maßnahmen effektiv durchzusetzen.

Natürlich wird Meta alle Möglichkeiten nutzen, gegen dieses Urteil vorzugehen. Denn am Ende haben alle deutschen Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihre Daten von Meta gesammelt und in die USA übertragen wurden. „5000 Euro für alle“ wäre vielleicht sogar ein Anlass für Mark Zuckerberg, sein Geschäftsmodell zu überdenken.

Veröffentlicht
10. Juli 2025
Zuletzt aktualisiert
17. Juli 2025
Autor
Müller und Wulff GmbH
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